Fachgruppe Sprengen (FGr. Sp)

Aufgaben:


Die Fachgruppe Sprengen (FGr Sp) übernimmt unter Einsatz der Sprengtechnik Aufgaben
zur Rettung von Menschen und Tieren, zur Erhaltung bedeutender Sachwerte
sowie zur Beseitigung von Gefahrenquellen.
Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum.

 

Aufgaben der Fachgruppe Sprengen im einzelnen

  • Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen bei Einsturzgefahr, zur Schaffung
    von Zugängen und Zuwegungen oder zur Beräumung von Trümmern.
  • Einbruchsprengungen zur Schaffung von Zugängen und Öffnungen in Bauwerken
    z. B. zur Rettung von Personen oder als Rauchabzug / Brandherd-Zugang zur Unterstützung
    der Feuerwehr.
  • Holzsprengungen zum Trennen / Beseitigen von Holzkonstruktionen, Bäumen, Ästen,
    Windbruch, zur Räumung von Verkehrswegen u.a.m.
  • Sprengungen von Metallbauteilen zum Niederlegen und Trennen von Gittermasten,
    zum Trennen / Lösen von Stahlbauteilen, Schienen, Drahtseilen etc., zum Öffnen
    von Metall- und Druckbehältern.
  • Gesteins- und Felssprengungen bei Erdrutsch, Felssturz oder -Gefahr, zur Materialgewinnung
    für den Bau von Behelfsstraßen /-wegen, Knäppersprengungen, etc.
  • Sprengungen am und im Wasser, insbesondere das Sprengen von Dämmen bzw.
    Deichen bei extremen Hochwasserlagen, Sprengungen von verkeiltem Treibgut vor
    Brücken und Einlässen, Unterwassersprengungen (in Zusammenarbeit mit geeigneten
    Tauchern).
  • Eissprengungen zum Auflösen von Eisflächen vor Bauwerken und zur Beseitigung
    von aufgestautem Eis zur Abwehr von Überflutungen.
  • Schneefeldsprengungen zum Beseitigung von Lawinengefahren. *)
  • Löschsprengungen zum Bekämpfen von Flächen- und Waldbränden zur Unterstützung
    der Feuerwehr. *)
  • Brunnensprengungen zur Trinkwasserversorgung und Brunnenregenerierung. *)
  • Kultursprengungen im Natur- und Umweltschutz, zur Anlage von Feuchtbiotopen,
    Stubbensprengungen.
  • Sonstige Sprengarbeiten wie Mastloch- und Grabensprengungen u.v.a.m.
  • Pyrotechnik zur Schadensdarstellung bei Übungen.
  • Im Auslandseinsatz können alle vorgenannten Aufgaben übernommen werden.
    *) Erfordert zusätzliche Ausstattung, Ausbildung und Vereinbarungen mit Bedarfsträgern /Anforderern.


Einsatztaktik: 
Die Fachgruppe Sprengen arbeitet bei der Rettung, Bergung, Räumung und verschiedenen
Aufgaben der technischen Hilfe unter Einsatz der Sprengtechnik zusammen mit
den Bergungsgruppen und insbesondere mit der FGr Räumen. Die FGr Sp rettet eingeschlossene
Personen durch Einbruchsprengungen und beseitigt Gefahren an Einsatzstellen.
Die FGr Sp ist an allen Einsätzen des THW beteiligt, bei denen Sprengtechnik und –
verfahren zu einem schnellen und sicheren Erfolg bei der Lösung von Einsatzerfordernisse
beitragen.
Sie kann durch ihre eigenständige Mobilität relativ schnell und flächendeckend an
Einsätzen beteiligt werden. Insbesondere, wenn sprengtechnisch Gebäude- und Bauwerksteile
niedergelegt, Zugänge freigeräumt oder geschaffen, Trümmer zerlegt oder
geräumt werden müssen. Ferner, wenn Sprengarbeiten im Hoch- und Tiefbaubereich
zu unverzüglichen Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

 

Taktisch- / technische Schnittstellen
Die Fachgruppe Sprengen ist (lageabhängig) angewiesen auf:

  • Transportkapazität für zusätzliches Material (z.B. Dämmstoffe, Baumaterial)
  • Gestellung von Bohr-/Aufbrechgeräten mit Kompressor, z.B. aus FGr. R (A)
  • Personal für Bohr-, Stemm- und Dämmarbeiten, sowie zur Absperrung des Sicherheitsbereiches
  • Beleuchtungskomponenten
  • Einsatzleitung, -abschnittsleitung, THW-FüSt

Insbesondere die Fachgruppe Räumen unterstützt bei der Vorbereitung von Sprengungen
und ggf. bei der Beräumung des gesprengten Objektes.
Je nach Einsatzlage besteht Unterstützungsbedarf z.B. durch die Fachgruppen Beleuchtung
(Arbeiten bei Nacht), Wassergefahren (Deichsprengen), Logistik
(Verbrauchsgüter, Verpflegung), Führung und Kommunikation (Organisation von Absperrmaßnahmen,
Koordinierung mit Polizei, Feuerwehr, etc.).

 

Schnittstellen zu Dritten

Die Fachgruppe Sprengen hat Schnittstellen:

  • zur Feuerwehr, für Brandschutz- und Staubminderungsmaßnahmen
  • zur Polizei, zum Sperren von Verkehrswegen u.a. Ordnungsmaßnahmen
  • zum Bundesgrenzschutz, zum Bundeskriminalamt, zu den Landeskriminalämtern, in
    Sprengmittel-Angelegenheiten
  • zu der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz, zum Bundeskriminalamt, zu den Landeskriminalämtern,
    zu den Spezieleinsatzkommandos der Länder und des Bundes
    und den Kampfmittelräumdiensten der Länder bei Ausbildung und Unterstützung.
  • zu den für das Sprengwesen zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften
    i.R. von Genehmigungsverfahren und Aufsicht.

Die FGr Sp stellt auf Anforderung der Feuerwehr Rauchabzugsöffnungen und Brandherd-
Zugänge in Gebäuden her, ebenso unterstützt sie die Bekämpfung von Flächenund
Waldbränden durch den Einsatz des Löschsprengverfahrens.
Für Forstbehörden und Kommunen beseitigt sie Wind- und Schneebruch durch Holzsprengungen.
Für Schifffahrtsbehörden, Deichverbände und Landesumweltämter erfolgt bei e xtremen
Hochwässern das Sprengen von Dämmen oder Deichen, ferner die Beseitigung
von Treibgut und Eisstauungen vor Brücken und Einlässen sowie die Ausführung von
Unterwassersprengungen.
Im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr werden im alpinen Bereich Schneefeldsprengungen
durchgeführt.
Da das THW in der Regel keine oder nur geringe Mengen an Sprengstoffen und Zündmitteln
lagert, ist die FGr Sp im Einsatzfall auch auf die Übernahme von anderen Stellen
/ Behörden
 (Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Kampfmittelräumdienste
und Bundeswehr) angewiesen, insbesondere wenn nicht-gewerbliche Sprengstoffe (z.
B. Schneidladungen) benötigt werden.